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Marianne Schieder
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Frage von Patrick Z. •

Wer haftet, wenn den Betreibern von Holzheizungen, während das Feuer im Kessel brennt, per Smartmeter der Strom abgestellt wird?

Sehr geehrte Fr. Schieder,
bei Hausbesitzern mit Scheitholzheizungen ist es notwendig, dass während der Heizphase des Kessels, also wenn das Feuer im Kessel brennt, der Strom beständig verfügbar ist. Fällt der Strom aus, brennt das Feuer im Kessel weiter und gibt Hitze ab. Es gibt zwar eine Notkühlung des Systems, diese kühlt aber den Kessel dann schlagartig ab um ein Bersten der Leitungen durch sich ausdehnenden Druck izu verhindern. Das schlagartige Abkühlen durch Ablauf von heißem und Nachlauf von Frischwasser führt aber bei Metall zu Ermüdungserscheinungen. Weiterhin würde im Falle des Stromabschaltens der Kessel die Luftzufuhr extrem drosseln, was ebenfalls schädlich wäre, da die dann entstehenden Rückstände in den Rauchgasen sich im Kessel ablagern. Eine Photovoltaikanlage nützt hier auch wenig, da während des Tages meist keine Wärme erzeugt wird. In diesem Zuge würde mich also interessieren, wer dann haftbar wäre, da ich ja in dem Falle hilflos wäre.

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