Wir als AfD fühlen uns dem Amtseid des Bundeskanzlers und der Bundesminister aus Art. 56 i.V.m. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in besonderem Maße verpflichtet, nach dem wir im Falle einer Regierungsübernahme vor allem zu beteuern hätten, unsere Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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