Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz verankern

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in einem eingebrachten Antrag (PDF), Klimaanpassung und Naturschutz als neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Dadurch sollen insbesondere Kommunen langfristig und verlässlich finanziell unterstützt werden, um sich besser auf Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Hochwasser vorzubereiten und zugleich Natur und biologische Vielfalt zu schützen. 

Gemeinschaftsaufgaben sind Bereiche, in denen der Bund bei Aufgaben der Länder mitwirken und sich an ihrer Finanzierung beteiligen kann. Die Grünen erhoffen sich unbürokratische und langfristige Finanzierungsmöglichkeiten durch den Bund. Im Grundgesetz gibt es solche Regelungen bislang unter anderem für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie für die Agrarstruktur und den Küstenschutz. Nach dem Antrag der Grünen sollen mit der neuen Gemeinschaftsaufgabe beispielsweise kommunale Konzepte, Risikoanalysen und konkrete Investitionen in die Klimaanpassung gefördert werden. Außerdem fordert die Fraktion einen angemessenen Personalschlüssel für das kommunale Klimaanpassungsmanagement sowie eine bessere Abstimmung bestehender Förderprogramme. Ein gemeinsamer Koordinierungsausschuss von Bund, Ländern und Kommunen und ein bundesweit einheitliches digitales Monitoringsystem sollen die Umsetzung begleiten.

Die Grünen begründen ihren Antrag unter anderem damit, dass vielen Kommunen finanzielle und personelle Mittel für Klimaanpassung und Naturschutz fehlen. Eine dauerhaft geregelte gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder soll deshalb mehr Planungssicherheit für entsprechende Maßnahmen vor Ort schaffen.

Der Antrag wurde mit 438 Nein-Stimmen abgelehnt. 136 Abgeordnete stimmten dafür, es gab eine Enthaltung von Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
136
Dagegen gestimmt
438
Enthalten
1
Nicht beteiligt
55
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.