ja, das wäre noch möglich, das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Dafür müsste sich die SPD allerdings trauen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu stimmen.
Die Kommission wird von GKV-SV, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft eingerichtet. Die Zusammensetzung ist in §137n Abs. 2 SGB V beschrieben.
Nachdem in 2022 und 2023 nur Haushaltsmittel in Höhe von 22,5 Millionen Euro bereitgestellt und bewirtschaftet wurden, konnten wir trotz der angespannten Haushaltsdiskussionen für 2024 bis 2028 über 200 Millionen Euro für Forschungsförderung zum Krankheitsbild selbst sowie zu Medikamenten und Therapien veranschlagen.