
(...) Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Schlussfolgerung von Zutrittsberechtigung zum Bundestag auf Kontakte mit Interessenvertretern für nicht besonders belastbar halte. Für Termine mit Interessenvertretern wären deren Zutrittsberechtigungen nämlich überhaupt nicht notwendig. (...)