
(...) Im Telekommunikationsgesetz wird daher eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von genau bezeichneten Verkehrsdaten mit Ausnahme von Diensten der elektronischen Post eingeführt. Diese gespeicherten Daten müssen unverzüglich nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. (...)