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Felix Brandl für Margarete Bause
(...) Egal, wie man zu Julian Assanges Person und Wikileaks steht, seine medizinische Versorgung während des Prozesses muss gewährleistet sein und Maßnahmen zum Schutz seiner Gesundheit müssen getroffen werden. Dazu ist Großbritannien nach dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verpflichtet. (...)
(...) Egal, wie man zu Julian Assanges Person und Wikileaks steht, seine medizinische Versorgung während des Prozesses muss gewährleistet sein und Maßnahmen zum Schutz seiner Gesundheit müssen getroffen werden. Dazu ist Großbritannien nach dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verpflichtet. (...)
(...) Julian Assange selbst ist keine unumstrittene Person. Ob er Wikileaks und dem ebenso berechtigten wie drängenden Anliegen, Hinweisgeber rechtlich besser zu schützen, mehr genutzt oder geschadet hat, ist eine offene Frage. (...)
(...) Julian Assange selbst ist keine unumstrittene Person. Ob er Wikileaks und dem ebenso berechtigten wie drängenden Anliegen, Hinweisgeber rechtlich besser zu schützen, mehr genutzt oder geschadet hat, ist eine offene Frage. (...)
(...) Julian Assange selbst ist keine unumstrittene Person. Ob er Wikileaks und dem ebenso berechtigten wie drängenden Anliegen, Hinweisgeber rechtlich besser zu schützen, mehr genutzt oder geschadet hat, ist eine offene Frage. (...)