Warum erhalten verbeamtete Lehrer einen Familienzuschlag? Warum nicht auch bedienstete in der kritischen Infrastruktur? Oder sollte dieser nicht ganz gestrichen werden, um alle Familien gleich zustell

Der Familienzuschlag für verbeamtete Lehrer beruht auf dem Alimentationsprinzip: Der Staat muss Beamten und ihren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt sichern, damit sie keiner Nebentätigkeit nachgehen müssen. Dabei werden höhere Kosten durch Kinder oder Ehepartner berücksichtigt. Angestellte im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) unterliegen diesem Prinzip nicht – ihr Gehalt richtet sich nach Tarifverträgen. Der früher existierende Ortszuschlag, der familiäre Belastungen ebenfalls berücksichtigte, wurde 2005/2006 mit der Einführung von TVöD/TV-L abgeschafft. Auch andere Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur erhalten meist keinen vergleichbaren Zuschlag, da ihre Vergütung tarif-, haustarif- oder vertragsgebunden geregelt wird.
Als Linke stehen wir fest an der Seite der Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Tarifverträge und die darin enthaltenen Forderungen liegt bei den Gewerkschaften selbst. Grundsätzlich würde ich die Wiedereinführung eines Familienzuschlags für Tarifbeschäftigte jedoch begrüßen.