Frage von Hilmar B. •

Offenbar wurden erfundene Interviews in deutschsprachigen Medien publiziert. Sind Sie der Meinung, dass der Gesetzgeber sicherstellen sollte, dass Fantasien nicht als Fakten publiziert werden dürfen?

Bericht auf der Seite von UberMedien.

https://uebermedien.de/103862/nius-und-die-erfundenen-zitate/?utm_sourc…

Zitat: „Nius“ und „Exxpress“ werfen also zwei komplett verschiedene Sachen in einen Topf und vermischen sie gründlich. Und das nicht nur im ersten Absatz, sondern in jedem. Jedes Fake-Zitat, das „Nius“ Lars Feld zuschreibt, hat Ähnlichkeiten mit echten Zitaten Felds aus dem „Focus“-Interview. Nur wird es jedes Mal umgebaut und in einen falschen Zusammenhang gestellt. Es sieht sehr danach aus, dass hier eine KI am Werk war.

Zitatende.

Portrait von Maren Kaminski
Antwort von
Die Linke

Vielen Dank für Ihre Frage. Bei den beschriebenen Fällen handelt es sich augenscheinlich um Verstöße gegen ethische Grundsätze des Journalismus.

Dass dabei mutmaßlich KI zum Einsatz gekommen ist, zeigt, vor welche Herausforderungen uns generative KI in der Medienlandschaft stellt. Wir brauchen Standards für den Einsatz im Journalismus, zu denen mindestens eine klare Kennzeichnungspflicht gehört.

Sie sprechen die Rolle des Gesetzgebers an. Da gibt es sicherlich Handlungsbedarf - die Frage der Kennzeichnungspflicht für KI-Einsatz habe ich angesprochen - aber auch gute Gründe, vorsichtig zu sein. Staatliche Sanktionsinstrumente gegen Falschinformationen, wie gut sie auch gemeint sind, hätten ein großes Missbrauchspotenzial. Wichtig ist, dass der Rechtsschutz für persönlich Betroffene (in diesem Fall falsch zitierte), die Selbstregulierung der Presse und dann in letzter Instanz die Medienanstalten als nicht dem Staat unterstellte Aufsichtsbehörden funktionieren. Ob das angesichts der technischen Entwicklungen weiterhin der Fall ist, müssen wir genau beobachten.

Viele Grüße

Maren Kaminski

 

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