Berücksichtigung individueller Schlafbedürfnisse in der Kinderbetreuung: Gibt es in der Gesetzgebung oder den Richtlinien Regelungen, die die individuellen Schlafbedürfnisse von Kleinkindern berücksichtigen?
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Wulf,
ich möchte eine Problematik in der Kinderbetreuung ansprechen. Mein zweieinhalbjähriges Kind benötigt in Übergangsphasen keine festen Mittagsschlafzeiten, sondern individuelle Ruhezeiten. Die Einrichtung besteht jedoch auf frühem Abholen, was keine dauerhafte Lösung ist. Dies gefährdet die Gesundheit meiner Familie und die Sicherheit im Straßenverkehr, da ich fast einen Unfall hatte. Ich befürchte, dass unser Kind kein Einzelfall ist, doch die Regelungen lassen es den Erziehern nicht zu, das Kind früher zu wecken.
Gibt es in der Gesetzgebung oder den Richtlinien Regelungen, die die individuellen Schlafbedürfnisse von Kleinkindern berücksichtigen? Falls nicht, wären flexible Betreuungszeiten oder angepasste Richtlinien mögliche Maßnahmen, um die Situation zu verbessern. Ich hoffe auf eine Einschätzung und Lösungsansätze, um das Kindeswohl und die Familiengesundheit zu fördern.
Vielen Dank!

Sehr geehrter Herr E.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gestaltung von Ruhe- und Schlafzeiten in Kitas ist nicht bundesrechtlich geregelt, sondern fällt in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Maßgeblich sind hier die jeweiligen Kinderbildungsgesetze der Länder (z. B. NKiTaG in Niedersachsen), die das Kindeswohl und die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse vorschreiben. In der Praxis orientieren sich Kitas an festgelegten Tagesabläufen, um sowohl den Bedürfnissen vieler Kinder als auch den organisatorischen Anforderungen einer Gemeinschaftseinrichtung gerecht zu werden.
Ich empfehle Ihnen daher, zunächst noch einmal direkt das Gespräch mit dem Kindergarten zu suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, die dem Wohl Ihres Kindes entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Mareike Lotte Wulf