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Mareike Lotte Wulf
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Frage von Serkan Muhammed E. •

Berücksichtigung individueller Schlafbedürfnisse in der Kinderbetreuung: Gibt es in der Gesetzgebung oder den Richtlinien Regelungen, die die individuellen Schlafbedürfnisse von Kleinkindern berücksichtigen?

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Wulf,

ich möchte eine Problematik in der Kinderbetreuung ansprechen. Mein zweieinhalbjähriges Kind benötigt in Übergangsphasen keine festen Mittagsschlafzeiten, sondern individuelle Ruhezeiten. Die Einrichtung besteht jedoch auf frühem Abholen, was keine dauerhafte Lösung ist. Dies gefährdet die Gesundheit meiner Familie und die Sicherheit im Straßenverkehr, da ich fast einen Unfall hatte. Ich befürchte, dass unser Kind kein Einzelfall ist, doch die Regelungen lassen es den Erziehern nicht zu, das Kind früher zu wecken.

Gibt es in der Gesetzgebung oder den Richtlinien Regelungen, die die individuellen Schlafbedürfnisse von Kleinkindern berücksichtigen? Falls nicht, wären flexible Betreuungszeiten oder angepasste Richtlinien mögliche Maßnahmen, um die Situation zu verbessern. Ich hoffe auf eine Einschätzung und Lösungsansätze, um das Kindeswohl und die Familiengesundheit zu fördern.

Vielen Dank!

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