
(...) Anders als Sie es in Ihrer Anfrage schildern, kann ich Ihnen versichern, dass auch unkonventionelles Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken verboten wird. Das Verbot erstreckt sich somit auf sämtliches Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 m Tiefe. Dies gilt generell und ohne Befristung. (...)