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Frage von Antje L. •

Frage an Marcus Weinberg von Antje L. bezüglich Gesundheit

Können Sie mir erklären, warum das Verbot der Konversionstherapie und Regelungen zur Geschlechtsidentität in einem Gesetz behandelt werden? Selbstverständlich müssen homosexuelle Menschen vor absurden Therapien geschützt werden, die zum Ziel haben, ihre sexuelle Orientierung zu ändern. Es ist dagegen höchst problematisch, wenn TherapeutInnen untersagt werden soll, mit ihren PatientInnen analytisch und gender-kritisch zu arbeiten. Die TherapeutInnen und PädagogInnen müssen beispielsweise lesbische Mädchen dabei unterstützen dürfen, für sich herauszufinden, ob der schwerwiegende Eingriff einer medizinischen Geschlechtsanpassung mit lebenslanger Medikamenteneinnahme der richtige Weg ist oder ob nicht vielleicht Geschlechterstereotypen mit den Normierungen, wie ein „richtiges“ Mädchen zu sein, die tiefere Motivation für den Wunsch nach einer Geschlechtsanpassung bilden. In den letztgenannten Fällen würde eine offene therapeutische und pädagogische Begleitung den betroffenen Mädchen die Chance bieten, anstelle einer Transition ein Leben mit weiblichem Körper abseits der derzeit in vielen sozialen und medialen Umfeldern wieder so massiv vermittelten Geschlechterklischees zu leben.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Langenthal,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Gesetz "zum Schutz vor Konversationstherapien" auf das Sie sich beziehen, zielt darauf ab, vulnerable Personen vor den Therapien zur "Heilung" von Homosexualität zu schützen. Besonders Minderjährige, die sich noch in der Phase der Identitätsfindung befinden, und Volljährige, deren Einwilligung nur auf einen Willensmangel beruht, sind in diesem Bereich besonders schutzbedürftig. Homosexualität ist keine Krankheit, schon der Begriff Therapie ist hier irreführend. In Deutschland gibt es jedoch zahlreiche Organisationen, die immer noch die Überzeugung vertreten und verbreiten, nicht heterosexuelle Orientierungen (z.B. Homo- oder Bisexualität) oder abweichende Geschlechtsidentitäten (z.B. Transgeschlechtlichkeit) seien eine "Krankheit" und behandlungsbedürftig. Sie bieten sog. Konversionstherapien an, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Diese Konversationstherapien fügen den Personen oft schweres körperliches und seelisches Leid zu. Sie machen die Menschen krank und nicht gesund. Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass Konversationstherapien die sexuelle Orientierung nicht dauerhaft verändern können. Viel mehr verursachen sie nachweislich schwerwiegende gesundheitliche Schäden, wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko. Nachgewiesen sind zudem Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte auf Dritte in Form von Minderheitenstress.

Deshalb werden medizinische Interventionen, die darauf abzielen die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken und das Werben hierfür mit diesem Gesetz gezielt verboten. Das Verbot gilt ausdrücklich nicht, wie von Ihnen angenommen, für Behandlungen, die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen.

Gleichzeitig ist es uns als CDU/CSU-Fraktion wichtig mit diesem Verbot ein gesellschaftliches Zeichen zu setzen für alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: es ist ok, so wie du bist!

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg