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Frage von Udo T. •

Frage an Marcus Weinberg von Udo T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Wenn ich täglich meine Tageszeitung (Bergedorfer Zeitung) lese, vergeht kein Tag, ohne dass mindestens 3-5 Artikel zu lesen sind, dass wieder Autofahrer unter Alkoholeinfluss oder unter Drogen stehend gestoppt wurden oder Unfälle verursachten. Bekannt ist auch, dass viele Strafen dafür zu milde sind und dass nur die sofortige Abnahme der Führerscheine nicht ausreicht. Zu viele werden kurze Zeit später erneut erwischt - und dann ohne die entzogene Fahrerlaubnis!
Es wäre doch ratsam, in diesen Fällen auch die Fahrzeuge sofort sicherzustellen, abzuschleppen und erst nach einer gewissen Beschlagnamezeit gegen entsprechende Gebühr wieder abholen zu lassen.
Den Führerschein und das Auto eine Zeit lang zu verlieren tut mehr weh als nur eine in Aussicht gestellte, spätere Geldstrafe.
Die rechtliche Möglichkeit dafür müßte geprüft werden.
Wäre diese Möglichkeit bundesweit nicht einer Überprüfung wert ?

Mit freundlichen Grüssen
Udo Trapp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Trapp,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Juli 2007.

Sie kritisieren darin, dass Autofahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ein Fahrzeug bewegen und so sich und andere gefährden bzw. Unfälle verursachen. Sie schlagen daher vor, nicht nur die Fahrerlaubnis zu entziehen, sondern auch das Fahrzeug des Betroffenen zu beschlagnahmen.

Zunächst einmal gebe ich Ihnen völlig Recht, dass es unverantwortlich ist, sich unter Drogeneinfluss hinter ein Steuer zu setzen und am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Als Verkehrsteilnehmer trägt man nicht nur eine immense Verantwortung für sich, sondern auch für die anderen am Verkehrsgeschehen Beteiligten. Jeder Unfall, dessen Ursache auf der Einnahme von Drogen beruht, wäre vermeidbar gewesen.

Die von Ihnen vorgeschlagene Verschärfung der Sanktionen halte ich dennoch für den falschen Weg.

Die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss, bei der Personen zu Schaden kamen, sinkt beständig.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ist die Hauptursache für Unfälle mit Personenschäden eine nicht angepasste Geschwindigkeit. Der Anteil der Unfälle unter Alkoholeinfluss ist weit geringer, jedoch ist natürlich jeder Unfall einer zuviel.

Eine Beschlagnahme bedeutet auch immer einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Bürgers, man verwehrt ihm oder ihr die Verfügbarkeit über das grundgesetzlich geschützte Eigentum.

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist ihm oder ihr für diesen Zeitraum eine Teilnahme mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr eh untersagt, ob das Fahrzeug nun beschlagnahmt wurde oder auch nicht. Auch eine empfindliche Geldbuße wird verhängt. Es kommt also auf das Gleiche hinaus. In Deutschland wird die Thematik auch im §316 des Strafgesetzbuches behandelt. Darin heißt es:

„(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315 mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.“

Sie sehen, dass der Gesetzgeber m.E. eine ausreichende Zahl von Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stellt.

Trotz allem hat die Bundesregierung insbesondere auf eine bedenkliche Entwicklung bei den jungen Führerscheininhabern reagiert und ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger unter 21 Jahren und in der Probezeit mit Wirkung ab dem 1. August dieses Jahres erlassen.

Ich bin der Meinung, dass Aufklärung und Prävention der beste und erfolgreichste Weg zu einem verantwortungsvollen Verhalten im Straßenverkehr ist.

Mit besten Grüßen

Marcus Weinberg