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Frage von Barbara U. •

Frage an Marcus Weinberg von Barbara U. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Weinberg

Wenn Ehen geschieden werden, dann addiert das Familiengericht die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden und teilt sie auf. Warum kann man das nicht ebenso machen, wenn ein Ehepartner in Rente geht? Oft sind es Frauen, die im Interesse der Familie sich beruflich eingeschränkt haben und daher eine geringere Rente beziehen. Wenn beide in Rente sind und ein Partner verstirbt, könnte der Überlebende 50% der Rente des Partners hinzu bekommen. Was spricht dagegen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau U.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.11.2019.

Es ist richtig, dass meist ein Ehepartner – in der Tat häufig die Frauen – beruflich zurücksteckt, um die Betreuung und Erziehung der Kinder zu übernehmen. Das führt in vielen Fällen zu einer niedrigen Rente.
In einer Ehe geht es darum, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Es gehört zu den Zielen unserer Familienpolitik die Bereitschaft dazu zu fördern. Das gilt nicht nur für die gemeinsame Zeit in der Ehe sondern auch darüber hinaus. Auch in der Rente muss es daher die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs geben. Diese Möglichkeit besteht über das sogenannte Rentensplitting. Es sieht vor, dass einer der Partner einen Teil seiner Ansprüche an seine Partnerin oder seinen Partner abgibt, so dass die während der Ehe erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche danach gleich hoch sind. Die Bedingungen für das Rentensplitting sind unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Rentensplitting/rentensplitting_node.html?https=1

sehr übersichtlich dargestellt.

Ein Rentensplitting lohnt sich nicht in jedem Fall, denn die Entscheidung für ein Rentensplitting bedeutet gleichzeitig den Verzicht auf eine Witwen- oder Witwerrente. In beiden Fällen ist der in der Rente schlechter gestellte Partner aber aufgrund seiner Heirat über seine eigenen Rentenansprüche hinaus abgesichert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg