Weitere Fragen an Marcus Optendrenk
Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.
Da die Systeme folglich sehr unterschiedlich sind und auch eine Abgeordnetendiät nicht die Frage einer angemessenen Besoldung und Versorgung beantwortet, sondern eine Vergütung anderer Art ist [...], gibt es meines Wissens weder Überlegungen in NRW zur Übertragung von Besoldungsregelungen noch wäre das systematisch naheliegend.
Die entsprechende Auszahlung ist im LBV NRW bereits in Vorbereitung.
Die Landesregierung hat den Entwurf des Besoldungsgesetzes in die Verbändebeteiligung gegeben und wird nach Abschluss der Beteiligung den Gesetzentwurf veröffentlichen und im Parlament einbringen

