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Frage von Jasmin L. •

Wieso ist die Möglichkeit statt eines "X" einen anderen Eintrag im Pass vornehmen zu lassen gestrichen worden?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Im Regierungsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes ist die ursprünglich noch vorhanden Möglichkeit statt eines "X" einen anderen Eintrag vornehmen zu lassen gestrichen worden. Die Möglichkeit ist eigentlich sehr wichtig, da zahlreiche Staaten trans, inter und nicht-binäre Menschen massiv benachteiligen und teilweise auch strafrechtlich verfolgen. Eine Eintragung "X" im Reisepass kann hier die Reise sehr gefährlich bis unmöglich machen.

Wieso ist diese Möglichkeit nicht mehr vorgesehen?

Mit freundlichen Grüßen
Jasmin L.

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Sehr geehrte Frau L.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im geltenden Recht besteht nach § 4 Absatz 1 Satz 5 des Passgesetzes (PassG) für einen Passbewerber, dessen Vornamen auf Grund gerichtlicher Entscheidung gemäß § 1 TSG geändert wurden, die Möglichkeit, auf Antrag einen Reisepass mit der Angabe des anderen, von dem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts auszustellen. Für Passbewerber, deren Angabe zum Geschlecht nach § 45b Personenstandsgesetz geändert wurde, besteht nach § 4 Absatz 1 Satz 6 PassG die Möglichkeit, auf Antrag einen Pass mit der Angabe des vorherigen Geschlechts ausgestellt zu erhalten, wenn die vorherige Angabe männlich oder weiblich war.

Diese Ausnahmen sollen nicht übernommen werden, da das Bedürfnis für diese Ausnahmen durch die Regelungen des SBGG entfallen ist. Nach dem SBGG ist es gegenüber dem gerichtlichen TSG-Verfahren einfacher und schneller möglich, eine Änderung im Personenstandsregister vorzunehmen und in der Folge auch amtliche Ausweisedokumente zu ändern. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Staaten bekannt, in denen eine Einreise aufgrund eines weder mit „männlich“ noch mit „weiblicher“ angegebenen Geschlechtsmerkmals im Reisepass verweigert wird (BT-Drs. 20/7804). 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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