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Marco Buschmann
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Frage von Gerlinde W. •

Warum können Polizisten auf einmal ihre Identifikationsnr. abkleben?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

mit Entsetzen musste ich feststellen, dass die Polizei in Biberach, bei der Aschermittwoch-Demonstration, die Identifikationsnummern abgeklebt haben.
Ist das nun ein Freischein für die Polizei?
Anbei der Link über die abgeklepten Identifikationsnr. und darunter ein Gerichtsurteil.
Ich mache mir große Sorgen, dass sich unser Staat immer mehr in einen totalitären Staat verwandelt. Dies wäre ein weiteres Zeichen.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/bauern-demo-legt-grünen-aschermittwoch-lahm-grenze-überschritten/ar-BB1igspz

https://www.sueddeutsche.de/panorama/polizei-kennzeichnung-1.4617332

Für eine Antwort diesbezüglich wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Hochachtungsvoll,

Gerlinde W.

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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten, insbesondere im Rahmen von Großeinsätzen, ist vom Bundesverwaltungsgericht  2019 für verhältnismäßig erachtet worden. In Baden-Württemberg (und somit auch für Biberach) wurde mit § 55 Absatz 5 des Landesbeamtengesetzes im Jahre 2023 eine entsprechende Kennzeichnungspflicht vom Landtag beschlossen. Ohne Greifen einer etwaigen Ausnahmeregelung existiert in der Tat kein Grund, eine bestehende Kennzeichnungspflicht durch Abkleben der Identifikationsnummer zu missachten.

Grundsätzlich soll eine Kennzeichnungspflicht die Polizei als Institution zwar keineswegs unter Generalverdacht stellen und suggerieren, dass etwaiges Fehlverhalten die Regel sei. Gleichwohl sollte polizeiliches Handeln stets nachvollziehbar sein. Die Wahrung von Bürgerrechten und die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (gemäß Art. 19 Absatz 4 GG) gegen Fehlverhalten - auch und gerade durch die Polizei - ist uns als Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Eine Kennzeichnungspflicht stellt dafür ein effektives Mittel dar und sollte nicht missachtet werden.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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