
(...) Ich habe mich daher mit Ihrer Anfrage an die Fachexperten im Bereich der Innenpolitik gewandt. Aus deren Sicht lässt das Waffengesetz das Führen längerer Klingen nach wie vor zu, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berufliches Erfordernis dürfte dafür ohne weiteres ausreichen. (...)