
 Antwort 07.10.2025 von Marcel Queckemeyer   AfD
Die Wahlprüfung erfolgt nach GG Art. 41 durch den Bundestag. Ich stimme der Beschlussempfehlung zu; es gibt keine Grundlage für eine Neuauszählung.


Die Wahlprüfung erfolgt nach GG Art. 41 durch den Bundestag. Ich stimme der Beschlussempfehlung zu; es gibt keine Grundlage für eine Neuauszählung.

