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Marc Lürbke
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Frage von Gotthilf K. •

Wann kommt die Umbenennung der kommunalen Integrationsräte in "Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration" durch welches Gesetz und welches Ministerium wird federführend dafür zuständig sein?

Sehr geehrter Herr Lürbke,

Sie sind Sprecher der FDP-Fraktion im Integrationsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen. In dieser Eigenschaft haben Sie vermutlich nähere Kenntnisse darüber, wie das nordrhein-westfälische Kommunalverfassungsrecht in Bezug auf die obige Fragestellung geändert werden soll oder bereits verändert wurde oder wird. In diesem Zusammenhang würde mich auch interessieren, wie Ihre Fraktion und Ihre Partei diese Änderungen beurteilen und bewerten und sich zu ihnen verhalten.

Die Teilfrage nach dem zuständigen Ministerium rührt daher, dass für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 27 GO NRW geltender Fassung immer noch das Ministerium für Kommunales zuständig ist und dass dort aber nach dessen aktuellem Geschäftsverteilungsplan offenbar niemand mehr für diese Verordnungsgebertätigkeit zuständig ist und dass unklar ist, ob etwa das MKJFGFI für Kommunales zuständig sein soll.

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

G. K.

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