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Manuel Hagel
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Frage von Nicole W. •

Sehr geehrter Herr Hagel, wie stehen Sie zu den Planen der Bundesregierung bezüglich der Förderungskürzungen im Solarsektor?

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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Vorschläge von Bundeswirtschaftsministerin Reiche zu Änderungen für den Solarsektor betreffen insbesondere die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelten Förderbedingungen für Solaranlagen sowie deren Netzintegration und Modernisierung.

Das EEG wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel eingeführt, den Ausbau erneuerbarer Energien systematisch zu fördern. Die ursprüngliche Intention bei der Schaffung des EEG bestand darin, den Anteil regenerativer Energiequellen an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um langfristig den Ausstieg aus fossilen und atomaren Energiequellen zu ermöglichen. Dabei spielten Solaranlagen eine zentrale Rolle. Zur Jahrtausendwende war die Photovoltaik noch eine vergleichsweise teure und wenig verbreitete Technologie. Durch das EEG sollten feste Einspeisevergütungen gewährt werden, um Investitionssicherheit zu schaffen und so private sowie gewerbliche Investoren zum Bau von Solaranlagen zu motivieren. Die Vergütung lag damals deutlich über dem Marktpreis für Strom, was die Anfangsinvestitionen wirtschaftlich attraktiv machte. Durch die steigende Nachfrage infolge der EEG-Förderung konnten Produktionskapazitäten für Solarmodule ausgebaut und Skaleneffekte genutzt werden. Ziel war es, die Kosten für Photovoltaik-Anlagen sukzessive zu senken und die Technologie marktfähig zu machen – was rückblickend erfolgreich gelungen ist. 

Nun gilt es, bei der Umstellung unserer Energieversorgung auf klimafreundliche Erzeugungsarten die Bezahlbarkeit im Blick zu behalten. Das heißt, dass auch derzeit bestehende Förderbedingungen – wie etwa die für kleinere Photovoltaikanlagen – auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollten. Wenn bereits am freien Markt ein finanzieller Vorteil erzielt werden kann, der zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen anreizt, ist aus meiner Sicht keine zusätzliche Förderung über das EEG notwendig. Das ursprüngliche Ziel des EEG ist dann erreicht. Dies gilt selbstverständlich nur für neue Anlagen – alle anderen genießen hinsichtlich der Förderung Bestandsschutz.

Zudem brauchen wir einen Gesamtblick auf unser Energieversorgungssystem. Erzeugungsanlagen und Netzkapazitäten müssen sich am selben Ort befinden und im Gleichlauf weiter ausgebaut werden. Das heißt, der weitere Solar- und Netzinfrastrukturausbau muss zeitlich und räumlich koordiniert werden – so können Netzengpässe vermieden und die Energieversorgung kosteneffizienter aufgestellt werden.

Freundliche Grüße

Manuel Hagel MdL

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