Sehr geehrte Herr Hagel, warum bekommen wir es über alle Bundesländer nicht einheitlich geregelt, dass die Kindergartengebühren ähnlich bzw. gleich sind?
Im norden Deutschlands gibt es die "All-Inclusive"-Variante ohne Gebühren, in BW erwischts die Eltern am teuersten. Warum diese Ungleichbehandlung? Wir wollen und brauchen Nachwuchs für unser Land, Stichwort Demografischer Wandel. Warum dann nicht gleiche Bedingungen für alle?!
Weitere Fragen an Manuel Hagel
Grundsätzlich regelt § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II, dass erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann, wenn diese mit der Pflege einer bzw. eines Angehörigen unvereinbar ist und deren bzw. dessen Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme verpflichtet werden können, wenn in Folge dessen die notwendige Pflege einer oder eines Angehörigen nicht mehr gewährleistet wäre.
Mehr Beschäftigung durch Teilhabe vieler, nicht durch Überlastung weniger – das ist der Weg, den wir als CDU verfolgen.
Wir brauchen keine „Schweizer Verhältnisse“, sondern unseren eigenen Weg: bodenständig, pragmatisch und lösungsorientiert.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen Arbeitsplätze im Land halten und neue schaffen. Dazu braucht es schnelle, praktikable Lösungen – und genau daran arbeiten wir täglich.