Hat Jens Spahn im Umgang mit den sogenannten „Maskendeals“ der CDU geschadet? Genießt Jens Spahn Ihr Vertrauen?
Weitere Fragen an Manuel Hagel
Grundsätzlich regelt § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II, dass erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann, wenn diese mit der Pflege einer bzw. eines Angehörigen unvereinbar ist und deren bzw. dessen Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme verpflichtet werden können, wenn in Folge dessen die notwendige Pflege einer oder eines Angehörigen nicht mehr gewährleistet wäre.
Mehr Beschäftigung durch Teilhabe vieler, nicht durch Überlastung weniger – das ist der Weg, den wir als CDU verfolgen.
Wir brauchen keine „Schweizer Verhältnisse“, sondern unseren eigenen Weg: bodenständig, pragmatisch und lösungsorientiert.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen Arbeitsplätze im Land halten und neue schaffen. Dazu braucht es schnelle, praktikable Lösungen – und genau daran arbeiten wir täglich.