(...) EU-Beamte dürfen zwar streiken und die Beamten einer Reihe von Mitgliedstaaten auch, in Deutschland ist aber das Streikverbot für Beamte eingebettet in das besondere Loyalitätsverhältnis des Dienstherren und des Beamten, dem auch das von Ihnen zitierte so genannte Alimentierungsgebot zuzuordnen ist. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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