(...) Der EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres besteht aus 50 Mitgliedern, das Parlament aus 736 Mitgliedern. Somit ist die Errichtung eines Untersuchungs-Ausschuss auf Antrag eines einzelnen EU-Ausschusses nicht möglich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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