Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Heinz-Georg G. •

Frage an Manfred Grund von Heinz-Georg G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grund,

nach dem Amoklauf von Winnenden wurde das Waffengesetz verschärft. So dürfen Sportschützen jetzt erst mit Vollendung des 21.Lebensjahres(bisher des 18 .lebensjahres) großkalibrige Waffen erwerben. Außerdem müssen sie wie auch bisher neben Sachkunde, polizeilicher Unbedenklichkeit und gesundheitlicher Eignung ein schießsportliches Bedürfnis und ein halbjährliches Training mit einer entsprechenden Waffe nachweisen.

Eine 18 jährige Person die zur Jagd gehen möchte, kann einen dreiwöchigen Lehrgang inclusive der erforderlichen Prüfungen absolvieren und bekommt bei positivem Abschluß, polizeilicher Unbedenklichkeit sowie gesundheitlicher Eignung ohne längeres Schießtraining einen Jagdschein nebst Waffenbesitzkarte von der zuständigen Behörde ausgestellt. Damit kann eine großkalibrige Waffe erworben werden und an Jagden teilgenommen werden.

Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Was zeichnet einen 18 jährigen Jäger gegenüber einem 18 jährigen Sportschützen aus. Hat er gegenüber dem Sportschützen einen höheren Reife- und Unbedenklichkeitsgrad?

Mit freundlichen Grüßen

H.-G.Günther

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Günther,

Ihre Frage beinhaltet eigentlich schon die Antwort. In dem einen Fall geht es um „schießsportliches Bedürfnis“: Der junge Mensch kann im Club mit kleinkalibrigen Waffen üben und so seinem Sport vollkommen nachgehen.

Der junge Jäger würde im anderen Fall mit kleinkalibrigen Waffen das Ziel der Waffennutzung nicht erreichen können. Es gehört zum Waidhandwerk, dem Tier keinen unnötigen Schmerz zuzufügen. Um ein Tier nicht nur zu verletzen, sondern es zu erlegen, braucht es eine großkalibrige Waffe.

Natürlich kann nur zur Jagd zugelassen werden, wer die erforderlichen Prüfungen absolviert und positiv abgeschlossen hat und eine polizeiliche Unbedenklichkeit vorweist. Es erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

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