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Manfred Behrens
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Frage von Oliver W. •

Frage an Manfred Behrens von Oliver W. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag Herr Behrens,
Wie ist ihre Haltung zum geplanten Infektionsschutzgesetz §28a das Mitte November verabschiedet werden soll?
Ich bin gegen eine solch weitreichende Einschränkung. Besonders Artikel 7(Einschränkung der Grundrechte) muss verschwinden.

Mfg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wrede,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich auf den Entwurf der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag für ein „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (3. Bevölkerungsschutzgesetz; BT-Drs. 19/23944) beziehen, den wir am 6. November 2020 in erster Lesung beraten haben. Hiermit möchte ich Ihnen gerne antworten.
Das Infektionsschutzgesetz gestattet u.a. der Bundesregierung und den Landesregierungen notwendige Schutzmaßnahmen auch durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Daran ändert der vorliegende Entwurf eines 3. Bevölkerungsschutzgesetzes nichts.
In den vergangenen Wochen ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 erfüllt. Eine Pandemie dieser Dauer und diesen Ausmaßes war bislang nicht bekannt. Dies umso mehr, als Medikamente zur Behandlung oder ein Impfstoff bislang nicht zur Verfügung stehen. Deshalb will der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen im InfektionsschutzG mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pandemie anpassen.
Dabei ist mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht vorgesehen, die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in §§ 28 ff. des Infektionsschutzgesetzes auszuweiten, sondern es ist vorgesehen – im Grunde in Ihrem Sinne –, die Vorschriften zu präzisieren.
Zu dem Gesetzesentwurf hat es am 12. November 2020 eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss gegeben. Dort und in unseren internen Beratungen haben wir auch über die Frage diskutiert, ob die im Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite präzisierte Ermächtigungsgrundlage der Länder für die eingriffsintensiven Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch weiter konkretisiert werden muss. Vor diesem Hintergrund danke ich auch Ihnen für Ihre Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe und zumindest einige Bedenken auflösen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Behrens