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Manfred Behrens
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Manfred Behrens von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Behrens,

Sie werden in der Wolmirstedter Lokalausgabe der Magdeburger Volksstimme vom 05.12.2011 zu den "Abstimmungs- und Mehrheitsregeln" im Deutschen Bundestag mit folgenden Worten zitiert:

„Der Hauptteil der Anträge kommt von der Regierung, der Rest von der Opposition. Und die werden – egal ob gut oder schlecht – abgelehnt, weil es ein schlechtes Zeichen ist und eine Schwäche der Regierung zeigen würde, wenn es anders wäre.“

Sind Sie von der Presse richtig zitiert worden?

Wenn ja: Sollten Sie sich bei Ihrem Abstimmungsverhalten im Bundestag tatsächlich nicht von Inhalten, Ihrem Gewissen oder den Interessen der Bürger Ihres Wählkreises leiten lassen, sondern nur Regierungsvorlagen abnicken, wäre ich für eine Erläuterung dankbar, wie Sie dies mit unserer Verfassung (Prinzip der Gewaltenteilung, Art. 20 GG, und Unabhängigkeit der Abgeordneten, Art. 38 GG) in Einklang bringen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schütt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schütt,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Das Zitat ist leider etwas aus dem Zusammenhang gerissen worden und daher missverständlich. Der große Teil von Anträgen kommt von der Regierung. Die Regierungskoalition hat die Mehrheit und gestaltet die Politik in Deutschland. Als Mitglied des Bundestages bin ich in meinen Entscheidungen frei und unabhängig. Neben den Anträgen von der Regierung werden natürlich auch Anträge von der Opposition eingebracht. Ich stimme allerdings nur den Anträgen zu, von denen ich überzeugt bin und dies sind in der großen Mehrheit die Vorlagen meiner Fraktion. Unabhängig davon kommt es natürlich auch zu fraktionsübergreifenden Anträgen, wie jüngst zum Thema Rechtsterrorismus.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Behrens, MdB