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Maik Beermann
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Frage von Carsten W. •

Frage an Maik Beermann von Carsten W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Beermann,

wir betreiben seit 2001 eine Biogasanlage in unserer Gemeinde. Die momentane Diskussion um das EEG 2014 bereiten mir der zukünftigen Entwicklung unserer Anlage grosse Sorgen. Zusätzlich stellt sich für uns die Frage wie nach Ablauf der 20 Jahre die weitere Vergütung aussieht.

Wie stehen Sie nun zu den Vorschlägen bez. des EEG 2014 und wie wollen Sie dafür sorgen das dieses Gesetz mit "vernünftigen" Inhalten auf den Weg gebracht wird ?

MfG C.Wolters

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wohlers,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23.Mai 2014.

In den vergangenen Wochen habe ich vermehrt Anfragen rund um das neue EEG erhalten, derzeit liegt dem Parlament der Entwurf des Gesetzes vor. In verschiedensten Arbeitsgruppen wird auf Hochtouren daran gearbeitet ein verträgliches Gesetzt zu entwickeln. Alle bei mir aufgelaufenen Anfragen habe ich zur Beratung an die zuständigen Stellen im Ministerium und an unsere Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Der eingeschlagene Weg der Energiewende ist zu begrüßen, bei der Novellierung des Gesetzes ist aber dennoch auf einige wesentliche Punkte zu achten.
Unternehmer und Landwirte müssen sich auf getroffene Zusagen verlassen können nur so können die getätigten Investitionen zu wirtschaftlichen Erfolgen führen. Es ist daher unerlässlich dem im Koalitionsvertag vereinbarten Bestands- und Vertrauensschutz aufrecht zu erhalten.

Gleiches gilt für die vorgesehenen Regelungen zur Höchstbemessungsleistung. Es ist geplant, dass Bestandsanlagen bei einer Erhöhung der bisherigen Stromproduktion nur den Marktwert des produzierten Stroms erhalten. Nach Schätzungen des Fachverbandes Biogas bedroht diese Regelung ca. 1000 Biogasbetreiber in ihrer Existenz. Betroffen sind vor allem diejenigen, die in den Jahren 2012 oder 2013 in Erweiterungsmaßnahmen investiert haben, diese bisher noch nicht ausschöpfen konnten und nun mit völlig anderen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert werden sollen. Auch in diesem Fall muss für die bis zum 31.07.2014 getätigten Investitionen in Bestandsanlagen ein Vertrauensschutz bestehen.

Ein Lösungsansatz zur besseren Steuerung des Marktes könnte es sein, die Einspeisemöglichkeiten flexibel handelbar zu machen. Durch dieses Vorgehen könnten ineffiziente Anlagen ein Anreiz geboten werden aus dem Markt auszuscheiden und leistungsfähigere Anlagen würden die Möglichkeit bekommen, ihr volles Potential auszuschöpfen. Zudem müssen Anreize geschaffen werden Anlagen in Regionen zu errichten in denen derzeit wenige vorhanden sind.

Gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen setze ich mich hier für ein und unterstütze somit auch die Forderungen der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen.
Zur Ausgestaltung der Finanzierung über das Jahr 2020 hinaus können zum jetzigen Zeitpunkt der Beratungen noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Ich stehe Ihnen gerne per E-Mail unter maik.beermann@bundestag.de für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Beermann