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Mahmut Özdemir
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Frage von Lidija L. •

Frage an Mahmut Özdemir von Lidija L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen Sie zum Thema Legalisierung von Prostitution?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich meiner Einstellung zur Legalisierung von Prostitution.
Ich stehe hinter dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Falls Sie Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie mir diese gerne zukommen lassen.

Ich finde, dass wir mit dem 2015 verabschiedeten Prostituiertenschutzgesetz viel für die Prostituierten erreicht haben: Mehr Unterstützung durch Beratung, mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten und damit auch vor allem einen besseren Schutz vor Gewalt und Diskriminierung in der Prostitution.

Vor allem der Zugang von Prostituierten zu sozialer und gesundheitlicher Beratung wurde durch das Gesetz verbessert. Beratung wird zur Voraussetzung einer vollständigen und gültigen Anmeldung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich aber auch dafür eingesetzt, dass niemand gegen seinen Willen zu einer Gesundheitsuntersuchung gezwungen werden darf. Mit dem Ansatz einer sinnvollen Verknüpfung von Anmeldung und dem Nachweis einer Beratung durch Fachkräfte des öffentlichen Gesundheitsdienstes konnten die von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Zwangsuntersuchungen verhindert werden.

Die Anmeldung soll vorrangig dem Schutz der Prostituierten dienen, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards war dabei von oberster Priorität. Zugleich sollte das Verfahren so gestaltet werden, dass die Anmeldung die Prostituierten vor Stigmatisierung schützt. Es wird daher auch geprüft, ob das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Behörde nicht durch das persönliche Erscheinen bei einer Fachberatungsstelle ersetzt werden kann.
Generell gilt mit Blick auf die Anmeldung: Sollten sich bei der Anmeldung Anhaltspunkte für mögliche Zwangslagen ergeben, muss die zuständige Behörde selbstverständlich unmittelbar entsprechende Maßnahmen für den Schutz der betroffenen Person einleiten.

Mit Regelungen für 18 - 21-jährige Prostituierte wurde durch kürzere Anmeldungs- und Beratungsintervalle überdies ein sinnvoller Schutzrahmen für diese Altersgruppe geschaffen. Mit der von der Union geforderten Anhebung des Mindestalters von Prostituierten auf 21 Jahre wäre diese Gruppe in die Illegalität verdrängt worden und bereits bestehende Problemlagen hätten sich verschärft. Das gilt vor allem in Bezug auf deren Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Ein Ausbau der Beratung ist deshalb sinnvoller als ein komplettes Abschneiden dieser Personengruppe von institutioneller Unterstützung durch kurzsichtige Verbote.
Die von der Union geforderte Kondompflicht wurde bundesweit eingeführt. Durch eine Präzisierung konnte die SPD-Bundestagsfraktion hier sicherstellen, dass sich diese nicht an die Prostituierten, sondern an die Freier richtet. So wurden auch die Freier mit in die Verantwortung genommen. Gleichzeitig wurde mit dieser gesetzlichen Regelung auch die Position der Prostituierten gegenüber dem Freier gestärkt.

In der gleichen Zeit hat sich die SPD-Bundestagsfraktion aber auch für die Reform des Sexualstrafrechts eingesetzt. Kern der Reform war die gesetzliche Verankerung der sogenannten „Nein-heißt-Nein-Lösung“. Seitdem steht jede nichteinvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe . Es reicht aus, dass das Opfer seinen entgegenstehenden Willen zum Ausdruck bringt, sei es durch ein ausdrückliches Nein oder durch ein für den Täter offensichtliches Verhalten, etwa indem das Opfer weint. Der Wille des Opfers ist ausschlaggebend. Die Strafbarkeit des Täters setzt somit keine Gegenwehr des Opfers mehr voraus, die oftmals mit großen Risiken für das Opfer verbunden war. Der Schutz des Rechtsgutes wird künftig vorbehaltlos gewährt. Die sexuelle Selbstbestimmung wurde damit gestärkt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Frage somit zufriedenstellend beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

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