Macit Karaahmetoglu
Macit Karaahmetoğlu
SPD
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Frage von Kirsten G. •

Warum wurde bisher keine Neuauszählung der Bundestagswahl veranlasst? Wann ist damit zu rechnen.

Sehr geehrter Herr Karaahmetoglu,

in den vergangenen Wochen wurde mehrfach über Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl berichtet, die nachweislich zu Lasten des BSW gingen. Im Focus erschien dazu der Artikel „Dem Wagenknecht-Krimi droht ein Nachspiel“ (https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl-dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel_id_260603017.html), der diese Problematik detailliert darstellt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum eine Neuauszählung auf Bundesebene bislang nicht erfolgt ist. Bei der jüngsten Kommunalwahl in Mülheim, bei der es Unregelmäßigkeiten zu Lasten der SPD gab, wurde hingegen umgehend eine Neuauszählung veranlasst.
Sollte dies tatsächlich das aktuelle Verständnis von Demokratie widerspiegeln, erklärt sich die wachsende Unzufriedenheit im Land von selbst. Jeder Bürger sollte die Gewissheit haben, dass seine Stimme der Partei zugerechnet wird, die er tatsächlich gewählt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten G.

Macit Karaahmetoglu
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Normalerweise gibt der Wahlprüfungsausschuss keine Infos zu Verfahrensständen nach außen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses haben die Mitglieder des Ausschusses am 11.09.2025 aber einvernehmlich entschieden, dass ein zusammengefasster Zwischenstand, insbesondere zu den Einsprüchen des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), kommuniziert werden kann. Gern teile ich Ihnen daher bezugnehmend auf Ihre Fragen folgendes mit:

Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der Verfahrensbevollmächtigte des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die einerseits auf eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl gerichtet sind. Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden können. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird derzeit ausgewertet. Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Macit Karaahmetoglu

 

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