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Frage von Quirin K. •

Wie viele Beamte der Bundespolizei haben gegen die angeordnete Grenzkontrolle sowie die vom Bundesminister Dobrindt angeordnete Zurückweisung formell remonstriert?

Der Schengener Grenzkodex erlaubt Binnengrenzkontrollen nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Derzeit fehlt dafür laut Expertinnen eine rechtliche Grundlage. Flächendeckende Kontrollen sind nur bei zeitlich befristeten Gefahren zulässig (Art. 25 SGK) und verstoßen sonst gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die oft behauptete „Notlage“ rechtfertigt keine Zurückweisungen; das Asylrecht gilt auch bei hohem Migrationsdruck. Zurückweisungen können gegen Art. 16a und Art. 1 GG, Art. 33 GFK, Art. 3 EMRK und Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen. Beamtinnen sind an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) und laut § 63 BBG verpflichtet, rechtswidrige Weisungen zu beanstanden.

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Ich habe keine Informationen zu der Anzahl der Beamten der Bundespolizei, die formell gegen die Grenzkontrollen remonstriert haben. Diese Angaben kann nur die Bundespolizei selbst machen. 

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