Wie stehen Sie zu einer Behörden-Ausnahme von der Bargeld-Annahmepflicht in der EU-Bargeldverordnung, und werden Sie die Bundesregierung im Bundestag nach ihrer Haltung im EU-Rat fragen?
Die EU-Bargeldverordnung (COM (2023) 364) wird im Trilog verhandelt, eine Einigung gibt es noch nicht. Rat und Parlament wollen die Annahmepflicht im Handel stärken. Das Ratsmandat (ST 16697/25 vom 17.12.2025, Art. 2 Abs. 4 und Erwägungsgrund 4a) erlaubt den Staaten aber eigene Regeln für Zahlungen an die Verwaltung, etwa Steuern oder Nahverkehr. Hessen fordert, dass der Bund im Trilog eine Ausnahme für öffentliche Stellen durchsetzt (Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 05.10.2026). Laut einem Kommentar in der Berliner Zeitung vom 10.10.2026 setzt sich die Bundesregierung im Rat dafür ein; einen amtlichen Beleg dafür habe ich nicht gefunden. Die Petition „Bargeld in Europa gesetzlich schützen!“ hat laut Initiative über 400.000 Unterschriften.
Quellen: https://finanzen.hessen.de/presse/bruessels-barer-buerokratie-bloedsinn-eu-droht-behoerden-mit-millionenkosten; https://www.berliner-zeitung.de/article/bargeld-verordnung-eu-klingbeil-behoerden-nahverkehr-annahmepflicht-10473899

