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Lukas Rehm
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Frage von Udo R. •

In Ihrer blauen Post findet sich auf Seite fünf Ihr Konterfei und die politische These zu mehr Eigenverantwortung zu Gesundheit unter Punkt 9. Wie ist das zu verstehen?

Wenn jetzt mehr Eigenverantwortung, wie unter Punkt 9 erwähnt, bei der freien Impfwahl kommt. Ab welchem Alter soll man die freie Wahl gelten? Gsit da eine Elterliche Bevormundung bis zur Volljährigkeit? Uund was wenn man sich z.B. gegen Polio (Kinderlähmung) entscheidet und daran erkrankt? Wer ist für die Folgekosen verantwortlich? Übernimmt das dann die soziale Gemeinschaft, oder gilt hier das Verursacherprinzip, also dann eine Eigenhaftung?

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir als AfD sind gegen jegliche Form der Impfpflicht, da wir Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger in den Vordergrund stellen. Das gilt selbstverständlich auch für andere medizinische Entscheidungen.

Daher lehne ich auch die Corona-Impfpflicht sowie die gegen Ungeimpfte verhängten Einschränkungen ab. Insbesondere die gegen Kinder verhängten Maßnahmen waren fahrlässig. Die mit den mRNA-Impfstoffen verbundenen Risiken sind nachweislich deutlich schlimmer als die Folgen einer Covid-Erkrankung bei ungeimpften Kindern. 

Dementsprechend sind auch alle Maßnahmen, die Eltern faktisch dazu nötigen, ihre gesunden Kinder trotzdem zu impfen, abzulehnen. Es ist nicht vertretbar, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aufs Spiel zu setzen, damit erwachsene Risikogruppen nicht an Corona erkranken. Wer dies dennoch fordert, hat den Begriff Kindeswohl nicht verstanden.

Grundsätzlich gilt: Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit haben die Eltern das Sorgerecht und damit auch die Verantwortung für medizinische Entscheidungen.  

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Rehm, MdB

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