Da bislang lediglich ein Referentenentwurf vorliegt, bitten wir um Verständnis, dass eine vertiefte rechtliche Prüfung, etwa durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, sinnvollerweise erst auf Grundlage des späteren Regierungsentwurfs erfolgen kann.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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