Porträt von Ludwig Hartmann.
Ludwig Hartmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Margret K. •

Frage an Ludwig Hartmann von Margret K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Hartmann,
am 14.8. hatte ich Ihnen eine Mail geschickt bezüglich des Bauvorhabens in der Pöppelstraße 3 und dem beginnenden und nicht genehmigten Abholzen von Baumbestand. Darauf haben Sie nicht geantwortet. Inzwischen wurden schon ohne Genehmigung vier Bäume am 22.8. gefällt Nur der Polizeieinsatz konnte die Aktion stoppen. Weiterer Baumfrevel würde das Biotop in dem Geviert Regerplatz/Ackerstraße/Pöppelstraße endgültig zerstören, zumal die Bagger der Baumfirma die Wurzeln der übrigen Bäume freigelegt und somit eine Schädigung der Bäume herbeigeführt haben. Eine Stellungnahme Ihrerseits würde nicht nur mich, sondern auch die anderen Bewohner des Viertels interessieren - gerade VOR den Wahlen. Das Viertel mit einer sehr sensiblen Sozial- und Altersstruktur steht durch rigorose Großbaumaßnahmen und sukzessive Entmietungen im Umbruch.
Mit freundlichen Grüßen
Margret Köhler
Dipl.sc.pol.
Journalistin

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Köhler,

entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Frage. Erstmal ein große Kompliment für Ihren Einsatz für den Baumbestand in der Pöppelstraße 3. Bei nicht genehmigten Baumfällaktionen ist es in der Tat richtig, die Polizei zu informieren. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie das meist abläuft: Freitags ab 15:00 Uhr, wenn auch ja keiner mehr bei den zuständigen Behörden anwesend ist, rücken die Fälltrupps an.

Sie haben sicher Verständnis, dass ich nicht jede Baumaßnahme und deren Genehmigungsgeschichte gleich im Kopf habe.
Nach meinen Recherchen ist die von Ihnen angesprochene Baumaßnahme bereits 2003 im Bezirksausschuss (BA) Au/Haidhausen behandelt worden. Ich gehöre selbst nicht dem BA an, unsere Fraktion hat sich damals jedoch für den Erhalt schützenswerter Bäume im Hof und ausreichende Ersatzpflanzungen sowie eine entsprechende Reduktion im Bauvolumen ausgesprochen. Unsere BA-Fraktion hat jedoch nicht das Bauvorhaben in Gänze abgelehnt, da das unserer Einschätzung nach wirkungslos und angesichts des Münchner Wohnraummangels auch falsch gewesen wäre.

Aufgrund des neuen bayerischen Baurechts kann ein Bauantrag nicht aufgrund von vorhandenem Baumbestand abgelehnt werden. Das haben meine Kolleginnen und Kollegen im Bezirksausschuss wiederholt leidvoll erfahren. Auf jeden Fall ist auf den Fotos, die sie mitgeschickt hatten, zu erkennen, dass es keine Schutzmaßnahmen für die noch vorhandenen Bäume gibt. Solche Schutzmaß nahmen werden in der Regel von der unteren Naturschutzbehörde verlangt und können von der Bauaufsicht durchgesetzt werden.

Im aktuellen Fall liegt nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde nicht einmal eine Baugenehmigung vor. Es gab lediglich Vorgespräche. Somit war diese Fällung vermutlich illegal. Die Lokalbaukommission ist bereits informiert und wird gegebenenfalls Strafen verhängen.

Im Schluss gehen Sie auf das Thema Großbaumaßnahmen und sukzessive Entmietungen ein. Hierzu kommt es meist durch den Ausverkauf von Mietshäusern und die Umwandlung in Eigentumswohnungen. Hier kann die Landtagsmehrheit mit einem Umwandlungsverbot in Gebieten mit Erhaltungssatzung gegensteuern. Denn der Freistaat kann aufgrund des Baugesetzbuches mittels Verordnungen diese Umwandlungen deutlich erschweren. Die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müssten dann ausdrücklich genehmigt werden - die Kommune hätte also eine Art Vetorecht. Hier für würde ich mich als Ihr Abgeordneter jedenfalls auch einsetzen.

Die Grüne Landtagsfraktion hat hierzu bereits Anträge im Landtag gestellt, welche jedoch mit der CSU Mehrheit abgelehnt wurden.

Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Hartmann

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