
(...) Nach wie vor besteht aber die Möglichkeit, dass Kassen die Versorgung mit Behandlungen und Medikamenten als Satzungsleistung anbieten. Ich bitte darüber hinaus zu bedenken, dass trotz mangelnder Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie, diese zu keiner Zeit grundsätzlich in Frage gestellt wurde. (...)