
(...) Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf ein absolutes Fracking-Verbot vorgesehen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmittel verwendet wird sowie in Trinkwassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung. (...)