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Lothar Binding
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Frage von Winfried M. •

Frage an Lothar Binding von Winfried M. bezüglich Gesundheit

Thema :
Sachleistungsprinzip vs. Erstattungsprinzip

Sehr geehrter Herr Binding ,

als BRD-Saarländer ist es mir erlaubt, in Zeiten einer Bundestagswahl auch mal nach Baden-Württemberg zu schauen.
Was sehe ich da ... im Zeitalter des Internets ?
Die Bundestagskandidaten sind um ihre Wähler bemüht, im Gegensatz zu ihren antwortfaulen saarländischen KollegInnen.

Da wir beide mittels Mailverkehr in 2003 im Thema "Frensemeyer<->ABDA" uns bereits virtuell ausgetauscht haben, bitte ich nun um eine Stellungnahme zu meinem untigen Blickwinkel, um zumindest von EINEM SPD-Kandidaten in Deutschland wählerauftragsgemäß befriedigt zu werden.

Die von mir "politisch-abgelehnte" (wegen Fraktionszwang versus Parlamentariergewissen lt.GG) Zweitstimme werde ich Ihnen(Schreiner,Ferner) dennoch ("gezwungenermaßen") in Ihrem Listenplatz zukommen lassen, da ich als BASIS-Bürger eine direkte (eingebildete) Einflußnahme auf die parlamentarische Vertretung mir erhoffe und mir auch zubillige ...

Deshalb bitte ich um Ihre Stellungnahme zu meinem in diversen Internetforen geäußerten Statement im Thema Gesundheitswesen
(Teilaspekt) :
Titel : Praxisgebühr

WER ? nun die Sozialgerichtskosten (150 €) für die Eintreibung der nichtgezahlten Praxisgebühr tragen soll , darüber ist nun ein heftigster Streit entbrannt zwischen den KVen einerseits und den GKVs andererseits.
Denn auf dieses Verlustgeschäft ist niemand "scharf"

(klick) www.abendblatt.de
Dienstag, 15. Februar 2005
Hamburg
Praxisgebühr: Säumige Zahler haben gute Chancen
Kurios: Kassenärztliche Vereinigung muß für jede Klage 150 Euro zahlen.
Anika Riegert hat folgendes geschrieben::
Rund 19 000 Hamburger haben im vergangenen Jahr ihre 10 Euro Praxisgebühr nicht gezahlt. Wer nicht auf Mahnungen reagiert, hat gute Chancen damit durchzukommen. Grund dafür ist Paragraph 184 im Sozialgerichtsgesetz. Danach müssen Körperschaften für jede Klage vor dem Sozialgericht 150 Euro zahlen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.(.....)

In der Ausgabe der Saarbrücker-Zeitung wird die Frage aufgeworfen, warum eigentlich das Wort "Praxisgebühr" NICHT "Arzt-ErstTeil-Honorar" heißt, wie es der Gesetzgeber verstanden wissen will . Es heißt ja auch NICHT "Patientengebühr" ! ... und letztendlich ist der Arzt der 10€-Schuldner als Honorargekürzter , der sich "refinanzieren" darf durch den Patienten , aber NICHT "muß" !

dazu hatte ich bereits voriges Jahr am 04.02.2004 einen Beitrag in einem anderen Forum zur Diskussion gestellt :

Ärger+Frust über "die da oben" kann man destruktiv-jammernd oder auch konstruktiv-anpackend kanalisieren ... z.B. mit Leserbriefgemeinschaften in der Publikumspresse zum Thema : GESUNDHEITSREFORM : ...
Dabei wird man aber nur dann auf eine Resonanz bei den Zielpersonen (hier Ulla Schmidt) treffen, wenn man die Anonymität des Internets verläßt und sich transparent MUTIG artikuliert : ...

Wie Sie und vor allem die "heuchlerischen" Verbandsfunktionäre wissen, hat das BMGS am 07.01.04 mit Hinweis auf den Gesetzestext klargestellt, daß die Praxisgebühr KEINE Kassengebühr darstellt, wie dies von den Ärzten vielfach behauptet wird,
sondern den "erste Teil" ihres Honorars !
Alle Betroffenen sollten sich nochmals das Possenspiel + die Begleitumstände des PharmaIndustrie-Ablaßhandels in 2002 (78 Bundestagsabgeordnete aller Parteicouleurs in deren Berater-Salär ? ) in Erinnerung rufen und weiterhin die Vorstellungen bzgl. einer Bürgerversicherung/Kopfprämie/Saar-Hecken-Variante Revue passieren lassen.
Laut des -letztendlich von allen Parteien getragenen- Politikwillens im sogenannten GKV-Solidarsystems wird KEIN Arzt gezwungen, die Praxisgebühr zu erheben !!! ,... es wird ihm dies gestattet !!! , ... und alle "golfspielenden" Ärzte machen z.Zt. Gebrauch davon auf "Geheiß" ihrer nimmersatten Verbandsfunktionäre ; ... wenn nicht, werden sie von ihrer Standesgerichtsbarkeit unter Druck gesetzt, wie u.a. in Nordrhein-Westfalen geschehen.
Der einzelne Arzt im bisherigen Sachleistungsprinzip (intransparente Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen) wird duch den Gesetzgeber vielmehr zum Einkommens-/Honorarverzicht im Sinne von Subventionsabbau herangezogen, zunächst zugunsten der bürokratie- + marketinglastigen Krankenkassen.
Diesen Honorarverzicht können die Ärztefunktionäre ihrer Klientel (einzelnem Arzt) natürlich nicht zumuten ... deshalb deren bewußte Falschdarstellung der Praxisgebühr gegenüber der Öffentlichkeit.
Der Patient wird wie im (zukünftigen ?) Erstattungsprinzip -Frankreich/Luxemburg- zum Kostenbewußtsein erzogen, indem er wie für sein geliebtes Auto eine selbstinitiierte + in Anspruch genommene Arzt-Dienstleistung mit einem Eigenanteil/Selbstbehalt vorfinanziert ... außerhalb des nebulösen großen "anonymen" Versicherungstopfes.
Wie das funktionieren könnte unter Abkehr vom Prinzip der "Freien" Arztauswahl, zeigen z.B. der umstrittene Modellversuch-Bundesknappschaft-Saarland und das sogenannte "Grüne Rezept" in Nordrhein-Westfalen ... im Gegensatz zu den heutigen wenigen(?) Auswüchsen/Mißbrauch, wo die Refinanzierung der vom Apotheker subventionierten Arztpraxis bewerkstelligt wurde mittels Verschreibung möglichst teurer Medikamente.
Der "kleine" Mann/Frau/Beitragszahler fühlt sich nicht nur von der großen Berliner-Politik verschaukelt !!!

Die Mehrzahl der Patienten+Wähler (Landtags-+Europawahlen) hat die Funktionsweisen des GMG durchaus begriffen, und ergibt sich deshalb seit 01.01.04 KEINESWEGS resignierend der "Obrigkeit" , sondern weiß mit ihrer "freiwilligen" Zahlung der Praxisgebühr die jeweilige Einzelleistung ihres PERSÖNLICHEN + freigewählten Arztes zu honorieren ... im zukünftigen Wettbewerb der Ärzte untereinander.
Die Selbstbedienungsmentalität hat ein Ende ... sowohl auf Seiten der Leistungserbringer (Ärzte,Apotheker,Pharmaindustrie) als auch auf Seiten der Leistungsempfänger (Patient/Kunde) !
Wie gehen eigentlich die Heilpraktiker mit diesen berufs-/standespolitischen Themen um ? ... und sind die Parallelen zur jetzigen apothekerlichen Standespolitik (ABDA) nicht offensichtlich ? ... hier im Saarland aktuell der Notdienst-Ärger in Bexbach/Homburg ...
(Saarbrücken , den 04.02.2004)

mit freundlichen Grüssen
Winfried Meyer alias TransparencyConvent
c./o. www.attac.de/forum/search.php?search_author=TransparencyConvent
Talstrasse 56a
66119 Saarbrücken

p.s.
ich bitte Sie , sehr geehrter Herr Binding, in Ihrer Antwort nicht nur auf die schon jetzige Möglichkeit des Erstattungsprinzipes hinzuweisen, sondern in Ihrer Antwort auch meine Bemerkung bzgl. der 78-Abgeordnetenlobbyisten sowie die Zweitstimmenproblematik zu kommentieren.
Danke

Portrait von Lothar Binding
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

wenn Sie sich Ihren Text, Diktion und Struktur einmal vorsichtig ansehen, verstehen Sie sicher jene Kollegen, die sich die Selbstbeschränkung auferlegen und solche Briefe nicht beantworten. Es gibt inzwischen mehr Briefe, die bundesweit an Abgeordnete geschrieben werden, als sich beantworten lassen. So wird mit unserem effizientesten Kommunikationsinstrument Kommunikation zerstört. Die einzige Rettung ist das Wahlkreisprinzip.

Zunächst bitten Sie "um eine Stellungnahme zu meinem untigen Blickwinkel...", dann "...bitte ich um Ihre Stellungnahme zu meinem in diversen Internetforen

geäußerten Statement im Thema Gesundheitswesen (Teilaspekt) : Titel : Praxisgebühr...", anschließend zitieren Sie Zeitungen deren Quellen ich nicht überprüfen kann, stellen Behauptungen auf ohne sie zu belegen... Ich hoffe Sie verstehen was meine.

Zu Ihrer "ersten Frage" hinsichtlich der unterschiedlichen Bezeichnungen der Praxisgebühr: Ich denke, der Name ist unbedeutend, weil alle Bezeichnungen Geld meinen, also ein allgemeines Tauschmittel das Allokationsrechte auf Leistungen, Produkte etc. in zeitlicher Folge definiert. Denken Sie den Kreislauf des Geldes zuende und Sie bemerken, dass es müßig ist über diese Frage nachzudenken. Schade um die kostbare Lebenszeit. Zur Erläuterung füge ich als Anlage eine kleine Präsentation bei, die meine Position begründen hilft.

Zu Ihrer "zweiten Frage" hinsichtlich meiner Kollegen und Kolleginnen und deren "Berater-Salär" bleiben Sie mir einen nachprüfbaren Beleg schuldig. Ich erhalte keine Zahlungen dieser Art und habe mich um dieses Thema bisher nicht gekümmert.

Zu Ihrer "dritten Frage" hinsichtlich der "...intransparenten Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen..." wissen Sie sicher, dass die Zahl der Kassenärztlichen Vereinigungen in einem ersten Schritt drastisch verringert wurde und das mit einer weiteren Verringerung der Zahl der gesetzlichen Krankassen die Transparenz zunehmen wird. Bisher wurde die Zahl der Kassen schon von über 2000 auf unter 350 verringert. Die Intransparenz folgt auch weniger aus der Existenz der Kassenärztlichen Vereinigungen als vielmehr aus den systemisch nicht aufeinander abbildbaren Verfahren Versichertenpauschale/Leistungsabrechnung. Hier finden Sie auch einen Hinweis in der Anlage.

Ihre "vierten Frage" hinsichtlich des Vergleichs von Patient und Auto führt

sich selbst ad absurdum, wenn Sie einfach einmal über Ihre persönliche Entscheidung ein Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschrotten, nachdenken - z.B. wenn der Neukauf eines gebrauchten fahrtüchtigen Autos preiswerter ist als ein weiteres Hüftgelenk...

Ihre "fünfte Frage", im Betreff angedeutet hinsichtlich "Sachleistungsprinzip vs. Erstattungsprinzip" ist im web an vielen Stellen ausführlich diskutiert. Im gegenwärtigen System bin ich gegen ein Erstattungsprinzip, weil ich viele Menschen kenne, die mit einer Vorausleistung Probleme hätten. Gleichwohl sollte die Transparenz verbessert werden.

Einige Ihrer Behauptungen lasse ich aus Zeitgründen unkommentiert. Sie können sich auf meiner website informieren, wann ich wieder eine Veranstaltung zum Thema Gesundheit durchführe. Die letzte, Nummer 8 in einer fortgesetzten Reihe, fand erst vor wenigen Tagen statt - jeder Gast erhält die Möglichkeit die eingeladenen Fachleute und mich im direkten Bürgerdialog zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen,
Lothar Binding (Heidelberg-Weinheim)