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Frage von Horst W. •

Frage an Lothar Binding von Horst W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sie selbst haben bestätigt, dass E-Zigaretten eine weniger schädliche Alternative sind. Dies ist auch in der Wissenschaft inzwischen ein breiter Konsens.
Durch die geplante Änderung der Tabaksteuer werden Liquids jedoch um bis zu 900% teurer (abhängig vom Nikotingehalt), wodurch diese um ein vielfaches höher besteuert würden als Tabak-Zigaretten (die nach wie vor pauschal besteuert werden).
Ziel muss es doch sein, die Konsumenten zum Rauchausstieg zu bewegen, selbst wenn dies nur mit Hilfe der E-Zigarette gelingt.
Wieso sollen tabakfreie E-Zigaretten/Liquids so unverhältnismäßig stark besteuert werden? Sollte nicht eigentlich das schädlichere Produkt (Tabak) stärker besteuert werden als das um 95% weniger schädliche Produkt (E-Zigarette)?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Winkler,

vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.de. Bei der E-Zigarette handelt es sich um eine weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette. Weniger schädlich ist gleichwohl schädlich. Und die Langzeitfolgen sind noch nicht ausreichend erforscht. Die gesellschaftlichen Folgekosen – gemessen im Leid der Erkrankten und gemessen in Geld. Die Tabakindustrie hat es auch lange Zeit verstanden, die wahren Kosten der Nikotinschäden zu verschleiern und kleinzurechnen. Und im Nichtwissen wurde mutig geraucht… bis zur schrecklichen Diagnose.

In Einzelfällen mag sie auch ein erfolgreicher Weg zur Rauchentwöhnung sein, wird aber etwa von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGB) nicht zur Tabakentwöhnung im Sinne von „harm-reduction“ empfohlen. (Quelle: https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/die-e-zigarette-ist-zur-raucherentwoehnung-nicht-geeignet-14796/ und https://www.mein-allergie-portal.com/asthma/3053-eine-ad-hoc-stellungnahme-der-deutschen-gesellschaft-fuer-pneumologie-und-beatmungsmedizin-dgp.html).

Zur Höhe der Steuer auf E-Zigaretten verweise ich auf den Referentenentwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz, Seite 18f (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/2021-02-16-Tabaksteuermodernisierungsgesetz/0-Gesetz.html):

„Laut Sozio-ökonomischem Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung konsumieren 64 Prozent der Raucher 10 bis 24 Zigaretten pro Tag. Daher wird ein täglicher Rauchkonsum von durchschnittlich 15 Zigaretten (5.475 Zigaretten jährlich) zugrunde gelegt. Dies entspricht einer täglichen Aufnahme von ca. 15 mg Nikotin. Die Nikotinaufnahme durch eine E-Zigarette unterscheidet sich gravierend von der Nikotinaufnahme durch eine Tabakzigarette. Sie variiert je Anwender sowie ferner von der Einstellung der Geräteleistung der Verdampfereinheit. Es wird davon ausgegangen, dass 1 ml nikotinhaltige Substanz einer durchschnittlichen Konzentration von 10 mg/ml Nikotin 10 Tabakzigaretten ersetzt. Bei einer Tageskonsummenge von 15 mg Nikotin ergibt sich bei E-Zigaretten somit ein Jahreskonsum von 5.400 mg Nikotin.

Unter Zugrundelegung einer Tarifhöhe von 0,04 Euro pro mg Nikotin beträgt die Tabaksteuerlast auf nikotinhaltige Substanzen, die zur Verwendung in E-Zigaretten geeignet sind, im Vergleich zu der Steuer, die für eine vergleichbare Zigarettenmenge erhoben wird, circa 75 Prozent. Der Markt für E-Zigaretten und Zubehör ist vergleichsweise jung und dynamisch. Die in E-Zigaretten konsumierten nikotinhaltigen Substanzen waren bisher nicht Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes. Vor diesem Hintergrund wurde eine vergleichsweise moderate Tarifhöhe von circa drei Viertel der steuerlichen Belastung von konventionellen Zigaretten gewählt, um Marktverwerfungen weitestgehend zu vermeiden.

Auch wird der Steuertarif in den Jahren 2022 (ab 07/2022) und 2023 zunächst 0,02 Euro pro mg Nikotin betragen. Erst ab 2024 wird der Steuertarif auf 0,04 Euro pro mg Nikotin erhöht.“

Zu Ihrer Angabe: „zu 900% teurer“: Steigt ein Wert von eins auf zwei, ist das eine gewaltige Steigerung um 100 %. Steigt ein Wert von 100 auf 101, ist das eine Steigerung um lächerliche 1 %. Deshalb lohnt es sich stets den Ausgangswert anzusehen und zu prüfen, ob er nicht vielleicht viel zu hoch oder viel zu niedrig war. War er viel zu niedrig, muss die Steigerung diesen Fehler korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding