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Lothar Binding
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Frage von Sigrid M. •

Frage an Lothar Binding von Sigrid M. bezüglich Soziale Sicherung

Mütterrente

Sehr geehrter Herr Binding,

die CSU möchte eine weitere Mütterrente durchsetzen. Werden Sie Sorge tragen, dass diese Mütterrente -sollte ihr zugestimmt werden- als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird, oder werden Sie zulassen, dass dafür die Rentenkasse geplündert wird, obwohl diese Rente auch Beamten/Selbständigen zugute kommt, die keinen Cent in die Rentenkasse eingezahlt haben?

Ich erwarte gern Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Masa

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Masa,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Begriff Mütterrente bezeichnet die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeit. Die bis 2014 gültige Regelung sah vor, dass für vor 1992 geborene Kinder ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet werden konnte, für ab 1992 geborene Kinder drei Erziehungsjahre, also drei persönliche Entgeltpunkte.
Im Bundestagswahlkampf 2013 hatte die CSU diese Thematik aufgegriffen und eine Angleichung gefordert, so dass auch für vor 1992 geborene Kinder mehrere Jahre Kindererziehungszeit auf die Rente angerechnet werden können. An sich handelt es sich dabei um eine Forderung, die wir aus sozialpolitischer Sicht gern unterstützen. Was in allen Aussagen der CSU allerdings immer gefehlt hat, war eine Angabe zur Finanzierung dieser Angleichung. Und leider ist es stets so, dass andere mehr bezahlen müssen, was die einen mehr erhalten… Wer sich davor drückt, zu sagen, wer bezahlt, ist auf der unseriösen Seite.

In den Koalitionsverhandlungen 2013 haben sich Union und SPD schließlich auf eine Anhebung der Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder auf 2 Jahre geeinigt. Da die Union allerdings nicht bereit war, über weitere Steuermittel zu sprechen, wird diese Erhöhung nun aus Versicherungsbeiträgen (manche sagen einfach: aus der Rentenkasse) bezahlt. Dies wurde mit der Zusage verbunden, ab 2019 bis 2022 den Bundeszuschuss zur Rente jährlich um 500 Millionen Euro, am Ende also um 2 Milliarden Euro, ansteigen zu lassen. Dieser Zuschuss deckt aber nur etwa ein Drittel der anfallenden Kosten.

Auf Grund der noch immer unterschiedlichen Anrechenbarkeit für vor und nach 1992 geborene Kinder hat die CSU ihre Forderung auf eine komplette Angleichung kürzlich wiederholt. Allerdings gehen die Meinungen innerhalb der Unionsfraktionen, also zwischen CSU und CDU, bei diesem Thema noch kräftig auseinander. Sollten sich beide Parteien bei diesem Thema einigen und auch ein passendes Finanzierungskonzept vorlegen können, wird über dieses Thema erneut gesprochen werden. Der Ball dazu liegt im Moment aber noch bei den beiden – CDU und CSU.

Für den Fall, dass dies so kommen sollte, sind sowohl die bayrische Sozialministerin Emilia Müller (von der diese Idee stammt), als auch Bundesarbeitsministerin Nahles der Meinung, dass diese Ausdehnung aus Steuermitteln beglichen werden muss. Auch ich bin der Meinung, dass Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und daher aus Steuermitteln beglichen werden sollte. So wird auch jetzt schon, für die 2014 beschlossene Ausdehnung der Mütterrente ab 2019 bis 2022 der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung jährlich um 500 Millionen Euro erhöht werden.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding