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Frage von Olaf S. •

Frage an Lothar Bienst von Olaf S. bezüglich Verkehr

Zum Sachverhalt:
Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kommt es zum Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3. Dort heißt es sinngemäß: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. In vielen sächsischen Gemeinden werden keine Straßenbaubeiträge erhoben, in anderen wird der Höchstsatz von 75% ausgeschöpft. Die Beiträge sind somit wohnortabhängig.
Der Straßenbau ist eine öffentliche Aufgabe, somit auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Die betroffenen Bürger zahlen bereits Grundsteuer sowie Mineralölsteuer u.s.w., somit ist die Straßenfinanzierung gesichert. Ebenso haben viele Eigentümer geringe Einkommen und Renten. Durch die Erhebung der Beiträge werden viele Bürger gezwungen, sich zu verschulden.

Frage 1: Werden Sie sich für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit dem Ziel der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen?

Frage 2: Warum werden Straßenausbaubeiträge erhoben, obwohl bereits andere Steuern (Grundsteuern, Mineralölsteuer u.s.w.) gezahlt werden?

Frage 3: Warum werden die Bürger gezwungen, Straßenbaubeiträge zu zahlen, obwohl die
finanzielle Leistungsfähigkeit oftmals gar nicht vorhanden ist?

Frage 4: Warum wird Altbestand nicht berücksichtigt ?
Viele Bürger haben bereits weit vor der Wende ihr Haus gebaut, als es noch keine Straßenausbausatzungen gab.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schober,

grundsätzlich kann ich Ihnen nur beipflichten, dass der Grundsatz alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, grundsätzlich in der Politik und vor allem beim Beschließen von Gesetzen Niederschlag finden muss. Bezüglich der Inhalte des Kommunalabgabengesetz und der Kannbestimmung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat der Gesetzgeber, so denke ich, auf die Souveränität der kommunalen Selbstverwaltung geachtet. Auch wenn es sicher für viele Menschen in unserem Lande nicht nachvollziebar ist, dass unterschiedliche Beiträge oder eben auch keine Beiträge erhoben werden, kann der Gesetzgeber nicht in das Finanzgebaren der Städte und Gemeinden eingreifen. Tut er dass, ist er verpflichtet den finanziellen Ausgleich zu tragen. Diese einführende Worte zum gemeinsamen Selbstverständnis und nun zu Ihren Fragen.

zu 1.) Um Gesetze zu ändern, benötigt man eine Mehrheit. Auf Grund der unterschiedlichen kommunalen Strukturen und o.g. Argumenten ist dies rechtlich nicht durchsetzbar. Denkbar ist eine Novellierung bzw. Überarbeitung des Gesetzestext. Daran würde ich schon gern mitarbeiten, um vor allen Dingen den Interessen der Betroffenen gerecht zu werden. Für ein generelles Abschaffen, so wie von Ihnen gefordert, spricht das Recht entgegen. Aus diesem Grund finden Sie in mir keinen Mitstreiter.

zu 2.) Beiträge werden über Gemeinde- oder Stadtratsbeschlüsse erhoben und sind kommualrechtlich verankert. Steuern werden durch den Staat erhoben. Beide Lasten sind nicht vergleichbar und können so auch nicht vergleichend bewertet werden.

zu 3.) So wie Sie Eingangs gleiches Recht für jeden Bürger gefordert haben gilt auch gleiche Pflicht für jeden Bürger. Aus Erfahrungen weiß ich aber, dass es Regularien in unserem Landkreis gibt, die Härtefälle mindern helfen.

zu4.) Der Straßenausbau vor Grundstücken hat, so meine ich, wenig mit den Gebäuden hinter dem Gartenzaun zu tun. Die Straßen werden doch für alle Menschen (egal ob Alt- oder Neubau) ausgebaut. Wenn seitens der Kommune eine solche Gebühr erhoben wird, dann trifft diese natürlich für jeden Haus- bzw. Grundstückseigentümer zu.

Ich denke aber, sehr geehrter Herr Schober, das gerade Ihre Fragen besser mit der Verwaltung Ihrer Gemeinde bzw. den Stadt- bzw. Gemeinderäten diskutiert werden sollen.

Sollte ich am 30.August das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Wahlkreis 56 bekommen, bin ich gern bereit, gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Interessengruppe und den zuständigen Verantwortlichen das Gespräch zu suchen und einen akzeptablen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Ich bitte Sie höflichst um Geduld und nehmen Sie mich nach der Wahl in die Pflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Bienst