Hintergrund ist, dass diese Zulagen nicht ein besonderes Amt, sondern eine besondere Funktion honorieren und ihre Besoldungs- bzw. Versorgungswirksamkeit verlieren, wenn die Funktion nicht mehr wahrgenommen wird.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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