
(...) Wie genau man vor allem den letzten Punkt definieren sollte, ist nicht leicht zu beantworten. Auch wenn es für viele Betroffene einem Arbeitszwang gleichkommt, wenn ihnen die Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden, besteht doch noch ein erheblicher Unterschied zu einer Arbeit, die ohne jegliche Entlohnung, ohne jegliche Beachtung der Arbeitnehmerrechte und unter Androhung von Gewalt ausgeübt werden muss. (...)