(...) zwar fällt das Verkehrsrecht nicht unter meinen direkten Zuständigkeitsbereich aber lassen Sie mich dennoch mit dem Gleichheitssatz - einem wesentlichen Rechtsgrundsatz unserer Verfassung - argumentieren: Vor dem Recht sind alle gleich. Egal ob sie nun 12 oder 2 Stunden am Tag auf den Straßen unterwegs sind - sie unterliegen hier einfach den gültigen Gesetzen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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