Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn Große
Leni Breymaier
SPD
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Frage von Heinz-Dieter B. •

Frage an Leni Breymaier von Heinz-Dieter B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Warum haben Sie bei dieser Frage dagegen gestimmt?
"Ablösung der Staats­leistun­gen an die Kirchen"
Das ist schon lange überfällig, da die Kirchen keinerlei moralische Kompetenzen mehr vorweisen können. Sie sind gegen Tarifverträge für ordentliche Bezahlung und dergleichen.

Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn Große
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Mail.

Ich habe Ihr Anliegen mit Interesse zur Kenntnis genommen und danke Ihnen für Ihre kritische Frage bezüglich der „Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“.

Und sie ist auch gut verständlich. Schließlich gibt sich selbst die evangelische Kirche offen für den Entwurf. Allerdings auch mit einer Einschränkung: Für die Kirchen genauso wie für uns bildet er nämlich viel mehr eine Grundlage für dringend notwendige Gespräche. Zu solchen Gesprächen sollten Vertreter der Bundesländer, der Landeskirchen und Diözesen hinzugezogen werden. Allerdings ist die Sicht der Länder in dem Gesetzesentwurf von FDP, Linken und Grünen nicht berücksichtigt. Wir wollen daher eigentlich zunächst eine Kommission, die alle an einen Tisch holt und dabei vor allem die Bundesländer nicht außer Acht lässt.

Trotzdem ist den Linken, den Grünen und der FDP zu danken. Durch die Vorlage ihres Gesetzentwurfes werden wir tatsächlich weiterkommen. Aber: Die Ablösung bedeutet auch, dass wir noch mal Geld in die Hand nehmen müssen, und nicht, dass bereits getilgt wäre. Und: Die Kirchen müssen mit dem Geld, das sie dann bekommen, in die Lage versetzt werden, die Einnahmen zu erzielen, die sie heute auch haben. Das nennt man Äquivalenzprinzip, und dieses Äquivalenzprinzip ist uns als Sozialdemokraten wichtig. Allerdings ist das aus der Sicht der SPD eine Aufgabe, die mit den Ländern verhandelt werden muss. Das ist auch der Grund, warum ich als SPD-Abgeordnete nicht zustimmen konnte. Als Partei, die sich immer noch zu 100 Prozent hinter das föderale System stellt, werden wir keine Gesetzgebung gegen die Bundesländer machen. Da die Zahlungen sowohl für die unterschiedlichen Landeshaushalte als auch für die verschiedenen Landeskirchen von unterschiedlicher Bedeutung sind und auch ein Interesse der Kirchen bestehen kann, anders als in Geld entschädigt zu werden, muss gewährleistet sein, dass auf Länderebene mit den Kirchen individuelle Regelungen getroffen werden können.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Leni Breymaier

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