Wie stehen Sie zum aktuellen Vorschlag zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Sehr geehrter Herr Bodin,
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das IFG im Sinne der Bürger/-innen zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses ist das genaue Gegenteil: SPD und Union planen einen massiven Bruch des Koalitionsvertrags – und den größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen.
Anfragen wären nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich – und damit fast nie. Außerdem könnten Anfragen künftig zehntausende Euro kosten. Zivilgesellschaftliche Organisationen oder Pressevertreter dürften offenbar keine Anfragen mehr stellen, ebenso wenig Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Unionsbürgerschaft. Behörden könnten Anträge über weitere Bereichsausnahmen noch leichter ablehnen.
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, in dem Sie Ihre Bedenken hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes zum Ausdruck bringen. Gerne möchte ich hierzu kurz Stellung beziehen.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen Legitimation für staatliches Handeln und ist sowohl Bedingung als auch Faktor demokratischer Legitimation. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck und gilt nicht uneingeschränkt, da es berechtigte staatliche Interessen (beispielsweise den Schutz von Geheimnissen oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erforderlich machen können. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten, terroristische Netzwerke oder zur Planung von Anschlägen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht. Zudem darf es auch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der staatlichen Arbeit durch überbordende Anfragen (unter anderem unberechtigte oder missbräuchliche) kommen, sodass wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Daher sollen Informationsanfragen, die kein berechtigtes Interesse verfolgen, eingeschränkt werden – wie es in anderen Bereichen der Fall ist. Ebenso muss der Schutz von Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen gewährleistet werden.
Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Wir als CDU und CSU werden uns im Bundestag in diesem Zusammenhang dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Leif Bodin

