(...) Grundsätzlich sehen unsere Gesetze nur in ganz bestimmten und speziell geregelten Fällen vor, dass ein Dokument mit der eigenhändigen Unterschrift zu versehen ist. Dies ist etwa bei Urkunden oder unter noch stärkeren Formerfordernissen beim Testament der Fall und dient der eindeutigen Identifizierung des Urhebers und dessen Schutzinteresse. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

