Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung zu?
Empfehlung Rentenkommission im Reformpaket für 2026
Eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung halte ich grundsätzlich für diskutierbar – sie darf aber nicht zu einem Automatismus werden. Die Lebenserwartung allein kann aus meiner Sicht nicht der Maßstab dafür sein, wann Menschen in Rente gehen können.
Entscheidend ist auch, wie lange jemand gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat und unter welchen Bedingungen diese Arbeit geleistet wurde. Es macht einen Unterschied, ob jemand jahrzehntelang körperlich schwer gearbeitet hat oder bis ins höhere Alter einer weniger belastenden Tätigkeit nachgehen konnte. Wer über viele Jahrzehnte Verantwortung getragen und mit seinen Beiträgen unser Rentensystem mitfinanziert hat, sollte diese Lebensleistung auch im Rentensystem wiederfinden.
Gleichzeitig müssen wir ehrlich darüber sprechen, dass die gesetzliche Rente angesichts des demografischen Wandels langfristig finanzierbar bleiben muss. Deshalb brauchen wir einen breiteren Ansatz: mehr Erwerbsbeteiligung, bessere Bedingungen für freiwilliges Weiterarbeiten und eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge.
Ein sinnvoller Baustein ist dabei die Aktivrente: Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeiten möchte, sollte dafür gute Rahmenbedingungen vorfinden. Die Möglichkeit, zusätzlich zur Rente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen, setzt aus meiner Sicht einen richtigen Anreiz. Sie schafft mehr Flexibilität für diejenigen, die gerne weiterarbeiten möchten, ohne daraus eine Verpflichtung für alle zu machen.
Mein Ziel wäre deshalb kein starres „Je länger die Menschen leben, desto später gehen sie in Rente“, sondern ein flexibles und gerechtes Rentensystem, das unterschiedliche Erwerbsbiografien berücksichtigt und gleichzeitig die Finanzierung für kommende Generationen sichert. Wer länger arbeiten möchte, sollte das attraktiv und unkompliziert tun können – wer nach einem langen und belastenden Berufsleben früher in den Ruhestand gehen muss, darf dabei aber nicht benachteiligt werden.

