Lars Rohwer
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Frage von Theresa N. •

Wie genau wollen Sie eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sicherstellen?

Sehr geehrter Herr Rohwer, meine Frage wurde von Ihnen nicht vollständig beantwortet. Die Positionen des GKV-Spitzenverbands im erwBA sind mir bekannt. Die Argumentation der GKV ist nicht nachvollziehhar. Die realen Einkommen von Psychotherapeuten liegen deutlich unter denen der ärztlichen Vergleichsgruppe. Psychotherapie ist keine Fließbandarbeit. Es ergibt sich ein natürliches Maximum an Therapiestunden/Tag, die geleistet werden können.

Werden Sie im Bundesgesundheitsministerium dafür einstehen, dass der Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses beanstandet wird?

Werden Sie der Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und/oder Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zustimmen oder dies versuchen zu verhindern?

Werden Sie sich dafür einsetzen die Vorgaben an eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Sozialgesetzbuch klar zu regeln?

Mit besten Grüßen, TN

Lars Rohwer
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